Summer Jobs

Schüler/innen, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie Student/innen können durch uns eine Sommerarbeit finden. Einige Beispiele sind:

Als Kellnergehilfe - Barhilfe - Küchenhilfe - Mithilfe als Zimmermädchen - Allgemeine Hilfe - Verkäufer/in - Hilfssekretäre/in oder Hilfsrezeptionist/in - Abspüler/in, Tischabräumer/in oder Mithilfe in anderen Unternehmen.

Die Anmeldung seitens der Betriebe kann erfolgen in Form eines:

a) Ferialvertrages: ist ein befristeter Arbeitsvertrag, wobei die Jugendlichen sozial-, unfall- und haftpflichtversichert werden. Diese haben Anrecht auf einen verminderten Lohn, dessen Höhe von den Sektorenabkommen festgelegt wird. Ein Ferialvertrag muss mindestens sechs bis höchstens 14 Wochen dauern.

b) Praktikumsvertrages: ist kein Arbeitsverhältnis, da die Ausbildung im Vordergrund steht und der/die Schüler/in die Gelegenheit bekommt, einen Betrieb im Praktischen zu erleben. In der Regel bekommt der/die Praktikant/in ein Taschengeld und wird vom Betrieb unfall- und haftpflichtversichert, jedoch nicht sozialversichert. Die Dauer kann von mindestens zwei Wochen bis höchstens drei Monaten betragen.

c) befristeten Arbeitsvertrages: in diesem Fall hat der/die Jugendliche Anrecht auf eine kollektivvertragliche Entlohnung, ist sozial-, unfall- und haftpflichtversichert. Die Dauer wird individuell festgelegt.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.